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Finanzlexikon: gewinnruecklage

gewinnruecklage

Eine Gewinnrücklage ist ein Teil des Eigenkapitals der Passiva einer Person, der bereits erwirtschafteten Gewinn erhält, aber (noch) nicht zur Gewinnausschüttung an den Besitzer der Person vorgesehen ist.

Die Gewinnrücklage wird gebildet, um

* die Ausschüttungen gleichmäßiger sein zu lassen oder
* die Liquidität der Person nicht unnötig zu belasten.

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